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Bundesregierung geht weiter gegen Abmahnwelle vor: Deckelung der Anwaltsgebühren auf 50 €
Es ist kaum zu glauben aber die Bundesregierung erlässt einmal ein vernünftiges Gesetz. Mit dem Gesetzesentwurf vom Freitag wurde nun nicht nur die Höchstgrenze für erstmalige Abmahnungen auf 100 € festgelegt, sondern auch eine Deckelung der Anwaltsgebühren auf 50 €. Es kommt natürlich auf die Schwere der Verletzung an und auch ob man das Urheberrecht privat oder gewerblich verletzt. Alles in allem sollte es aber einen Schutz für private Blogs darstellen, die ein Bild von einem Keks posten und dafür dann 2000 € zahlen sollen.
Trotzdem sei jedem angeraten, möglichst lückenlos die jeweilige Quelle anzugeben um solchen Problemen erst gar nicht zu begegnen.
via golem.de
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Wie schnell kann eine zweite Sache abgemahnt werden? Dies ist nichtmehr als ein Gummiparagraph damit man gute Presse bekommt, wird an der Situation aber nichts ändern da jetzt mit der neuen Gesetzeslage noch leichter abgemahnt werden kann!
naja ich denke schon dass es auch postive Auswirkungen geben wird aber wenn ihr so überzeugt seit ;)
Das ist ja jetzt die Frage, oder hast du nach dem Ganzen “Schlamassel” den die da oben aktuell verzapfen wirklich die Hoffnung dass da etwas gutes dabei ist?
naja… es ist ja bekannt dass man jedes gesetz immer drehen oder wenden kann. aber du kannst mir gern nochmal erklären, worin genau du die verschlechterung siehst ;)